Einbürgerung in Norwegen — Was Deutsche wissen müssen um norwegischer Staatsbürger zu werden
Norwegen ermöglicht die Einbürgerung nach 7 Jahren Wohnsitz — mit Sprachnachweis und sauberem Strafregister. Seit 2024 erlaubt Deutschland doppelte Staatsbürgerschaft, was die Entscheidung deutlich einfacher macht. Was der Weg zur norwegischen Staatsbürgerschaft kostet, wie lange es dauert und was man nachweisen muss.
Inhaltsverzeichnis
Wer lange in Norwegen lebt, stellt irgendwann die Frage: Soll ich Norwegian werden? Mit der norwegischen Staatsbürgerschaft kommen Wahlrecht, voller Reisepass-Schutz und das unbedingte Bleiberecht — auch wenn man jahrelang weg ist. Und seit 2024 müssen Deutsche dafür die deutsche Staatsbürgerschaft nicht mehr aufgeben.
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Voraussetzungen für die Einbürgerung
Das Statsborgerskapsloven regelt die Einbürgerung in Norwegen. Für EU/EWR-Bürger (also auch Deutsche) gelten folgende Anforderungen:
1. Wohnsitzdauer: 7 Jahre
Mindestens 7 Jahre rechtmäßiger Wohnsitz in Norwegen — registriert im Folkeregisteret.
Was zählt:
- Alle Jahre mit Personnummer und registriertem Wohnsitz in Norwegen
- Kurzausreisen bis 6 Monate/Jahr unterbrechen die Frist nicht
- Längere Auslandsaufenthalte (über 6 Monate im Jahr) können die Frist unterbrechen oder verlängern
Was nicht direkt zählt:
- Zeit mit D-Nummer (temporäre ID) ohne registrierten Wohnsitz — diese Zeiten müssen separat nachgewiesen werden
2. Norwegischkenntnisse: Mindestens B1
Sprachnachweis ist Pflicht. Akzeptierte Nachweise:
| Nachweis | Anbieter |
|---|---|
| Norskprøven Niveau B1 oder höher | Voksenopplæringen, private Schulen |
| Bergenstesten (B2/C1) | Universitäten in Bergen, Oslo |
| 300 Stunden Norskopplæring | Bei EWR-Bürgern mit Berechtigung |
| Schulabschluss auf Norwegisch | Videregående skole in Norwegen |
Ausnahmen: Personen mit bestimmten Behinderungen, Alphabetisierungsschwierigkeiten oder fortgeschrittenem Alter können auf den Sprachnachweis verzichten.
3. Sauberes Strafregister
- Keine rechtskräftigen Verurteilungen in Norwegen oder Ausland die als Ausschlussgrund gelten
- Wartezeitregel: Nach Verurteilungen gibt es zusätzliche Wartefristen (abhängig von der Schwere)
- Ordnungswidrigkeiten sind kein Ausschlussgrund
4. Staatsangehörigkeit aufgeben (früher)
Früher musste man die deutsche Staatsbürgerschaft aufgeben um Norweger zu werden. Das hat sich geändert:
Seit 27. Juni 2024: Deutschland erlaubt grundsätzlich die Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft bei Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft (Mehrstaatigkeit ist die Regel geworden, Ausnahmen gelten für bestimmte Fälle).
Praktisch: Deutsche können jetzt norwegische Staatsbürger werden und dabei ihren deutschen Pass behalten. Kein Verlust von EU-Rechten, Rentenansprüchen oder deutschem Erbrecht.
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Der Antragsprozess
Schritt 1: Antrag stellen
- Antrag online über udi.no (Utlendingsdirektoratet)
- Login mit BankID oder MinID
- Gebühr: Ca. 3.200 NOK (Stand 2026)
Schritt 2: Dokumente einreichen
Typisch benötigte Unterlagen:
- Reisepass (alle Pässe der letzten 10 Jahre, falls vorhanden)
- Dokumentation der Wohnsitzdauer in Norwegen (Folkeregisteret-Auszug)
- Sprachnachweis
- Polizeiliches Führungszeugnis aus Deutschland (Apostille)
- Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft (Personalausweis/Reisepass)
Schritt 3: Bearbeitungszeit
Bearbeitungszeit 2026: Ca. 6–18 Monate (variiert stark je nach Fallkomplexität und UDI-Kapazität).
Tipp: Den Antrag stellen sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind — nicht warten bis die Bearbeitungszeit einem passt.
Schritt 4: Einbürgerungsfeier
Nach positivem Bescheid wird man zu einer Statsborgerseremoni (Einbürgerungsfeier) eingeladen. Die Teilnahme ist seit 2020 verpflichtend — man muss die Zeremonie besuchen um die Staatsbürgerschaft zu erhalten.
Die Zeremonien finden in Kommunen statt, werden von Ordfører (Bürgermeister) geleitet und sind oft festliche Ereignisse.
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Was die norwegische Staatsbürgerschaft bringt
| Vorteil | Erklärung |
|---|---|
| Wahlrecht | Kommunal- und Parlamentswahlen |
| Norwegen-Pass | Visumfreiheit in 190+ Länder |
| Absolutes Bleiberecht | Kann nicht abgeschoben werden |
| EU-Rechte über deutschen Pass | Deutsche Staatsbürgerschaft bleibt |
| Kein Aufenthaltsnachweis mehr | Keine Folgeregistrierungen nötig |
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Staatsbürgerschaft für Kinder
Kinder die in Norwegen geboren werden:
- Haben automatisch die Staatsbürgerschaft(en) der Eltern
- Sind NICHT automatisch norwegische Staatsbürger — außer wenn ein Elternteil Norweger ist
Kinder norwegischer Staatsbürger: Erhalten automatisch die norwegische Staatsbürgerschaft — unabhängig vom Geburtsort.
Einbürgerung von Kindern: Minderjährige Kinder können zusammen mit einem Elternteil eingebürgert werden (kostenlos hinzufügbar beim Hauptantrag).
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Alternativen zur Einbürgerung
Wer noch keine 7 Jahre erfüllt hat oder sich nicht sicher ist:
Daueraufenthaltsrecht (Permanent oppholdstillatelse): Nach 5 Jahren. Gibt dauerhaftes Wohnrecht ohne Staatsbürgerschaft. Kein Wahlrecht, aber praktisch unbeschränktes Bleiberecht.
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Typische Fragen
Kann ich den deutschen Pass behalten? Ja — seit 2024 grundsätzlich möglich. Prüfen Sie Ihren spezifischen Fall beim deutschen Standesamt/Bürgeramt.
Was wenn ich zwischendurch längere Zeit in Deutschland war? Auszeiten über 6 Monate/Jahr können die 7-Jahresfrist verlängern. UDI berechnet die Zeiten genau.
Muss ich einen Eid leisten? Nein — in Norwegen gibt es keinen Bürgereid bei der Einbürgerung. Die Teilnahme an der Zeremonie genügt.
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Aktueller Antrag: udi.no → Statsborgerskap. Sprachtest: kompetansenorge.no → Norskprøven. Bearbeitungsstatus: udi.no → Sjekk din sak.
Weiterführend: [Aufenthaltsrecht für EWR-Bürger in Norwegen](/ratgeber/aufenthaltsrecht-ewr-norwegen-deutsche) · [Norwegisch lernen — Sprachkurse und Tipps](/ratgeber/norwegisch-lernen-sprachkurs-tipps) · [Personnummer in Norwegen beantragen](/ratgeber/personnummer-norwegen-beantragen) · [Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Norwegen](/ratgeber/doppelbesteuerungsabkommen-deutschland-norwegen)
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