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Aufenthaltsrecht in Norwegen für Deutsche — EWR-Freizügigkeit und was man anmelden muss

Deutsche können ohne Visum nach Norwegen ziehen — dank EWR-Freizügigkeit. Aber ab 3 Monaten muss man sich beim Folkeregisteret anmelden, und ab 5 Jahren Aufenthalt entsteht ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Was die wichtigsten Pflichten und Rechte sind und welche Fristen man beachten muss.

Lesezeit ~4 Min 19. Juni 2026 Redaktion
Inhaltsverzeichnis
  1. EWR-Freizügigkeit: Was bedeutet das für Deutsche?
  2. Schritt 1: Einreise und Kurzaufenthalt (bis 3 Monate)
  3. Schritt 2: Anmeldung beim Folkeregisteret (ab 3 Monaten)
  4. Was braucht man Personnummer für?
  5. Schritt 3: EWR-Registrierung (für Aufenthalte ab 3 Monate)
  6. Daueraufenthaltsrecht (Varig oppholdstillatelse)
  7. Staatsbürgerschaft (Statsborgerskap)
  8. Wichtige Fristen im Überblick

Als Deutsche hat man das Recht, nach Norwegen zu ziehen, dort zu arbeiten und zu leben — ohne Visum, ohne Arbeitserlaubnis, ohne bürokratische Hürden im Vorfeld. Dieser Vorteil besteht dank der EWR-Freizügigkeit (Norwegen ist EWR-Mitglied, nicht EU-Mitglied, aber mit denselben Freizügigkeitsrechten).

Trotzdem gibt es Anmelde- und Nachweispflichten — und wer sie ignoriert, riskiert Probleme bei Behördengängen, Bankkontoeröffnung und Sozialleistungen.

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EWR-Freizügigkeit: Was bedeutet das für Deutsche?

Norwegen ist nicht EU-Mitglied, aber Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Das Abkommen gewährt EU-Bürgern dieselben Freizügigkeitsrechte wie in der EU selbst:

  • Einreise: Ohne Visum, nur mit Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthalt bis 3 Monate: Ohne Anmeldung möglich
  • Aufenthalt ab 3 Monate: Anmeldung beim Folkeregisteret (Einwohnermeldeamt) notwendig
  • Daueraufenthaltsrecht: Nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt automatisch entstehend

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Schritt 1: Einreise und Kurzaufenthalt (bis 3 Monate)

Für Tourismus, Jobsuche oder Orientierungsaufenthalte braucht man nichts anzumelden.

Einzige Bedingung: Gültiger Personalausweis oder Reisepass.

Arbeitsaufnahme: Auch ohne Anmeldung legal, wenn der Aufenthalt unter 3 Monate bleibt. Ab dem ersten Arbeitstag sollte man sich jedoch registrieren lassen — für Lohnsteuer, Krankenversicherung und Sozialversicherung.

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Schritt 2: Anmeldung beim Folkeregisteret (ab 3 Monaten)

Wer länger als 3 Monate in Norwegen bleiben will, muss sich beim Folkeregisteret (dem norwegischen Einwohnerregister) anmelden.

Wie es geht

Online: Via altinn.no oder skatteetaten.no — in der Regel mit BankID oder MinID. Aber für den ersten Eintrag oft persönlicher Termin nötig.

Persönlich: Beim lokalen Skattekontor (Finanzamt-Niederlassung) — in größeren Städten oft direkt beim Skattekontor.

Was mitbringen

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Nachweis des Wohnsitzes in Norwegen (Mietvertrag oder Kaufvertrag)
  • Für Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag oder Arbeitgeberbestätigung
  • Für Nicht-Erwerbstätige: Nachweis ausreichender Eigenmittel oder Krankenversicherungsnachweis

Das Ergebnis: Personnummer oder D-Nummer

Nach der Anmeldung erhält man:

  • Personnummer (11 Stellen): Für Personen die dauerhaft in Norwegen leben. Wichtigste Identifikationsnummer für alles (Bankkonto, BankID, Behörden, Sozialversicherung).
  • D-Nummer (temporär): Für Personen die vorübergehend in Norwegen sind. Kann später in Personnummer umgewandelt werden.

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Was braucht man Personnummer für?

Die Personnummer ist in Norwegen das Schlüsseldokument:

DienstPersonnummer nötig?
Bankkonto mit BankIDJa
Helfo / KrankenversicherungJa
NAV / SozialleistungenJa
SteuererklärungJa
BSU-SparkontoJa
HandyvertragEmpfohlen
WohnungskaufJa
Arbeit (Lohnsteuer)Ja

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Schritt 3: EWR-Registrierung (für Aufenthalte ab 3 Monate)

EWR-Bürger, die länger als 3 Monate bleiben, müssen sich nicht nur beim Folkeregisteret anmelden, sondern auch eine EWR-Registrierung vornehmen (Registreringsbevis).

Wo: Politiet (Polizei) oder via udi.no (Utlendingsdirektoratet — Ausländerbehörde).

Wer: Alle EWR-Bürger die dauerhaft oder für längere Zeit in Norwegen leben wollen.

Voraussetzungen für die EWR-Registrierung

Man muss eine der folgenden Kategorien erfüllen:

KategorieVoraussetzungen
ArbeitnehmerNachweis Arbeitsvertrag
SelbstständigeNachweis der Geschäftstätigkeit
StudentenImmatrikulationsnachweis + Krankenversicherung + Eigenmittel
Nicht-ErwerbstätigeNachweis ausreichender Eigenmittel + umfassende Krankenversicherung
FamilienangehörigeNachweis der Beziehung zum bereits berechtigten EWR-Bürger

Gebühr: Keine (für EWR-Bürger).

Bearbeitungszeit: Registrierungsbevis oft vor Ort ausgestellt, manchmal einige Wochen.

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Daueraufenthaltsrecht (Varig oppholdstillatelse)

Nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt entsteht das Daueraufenthaltsrecht automatisch — man muss es nur beantragen und nachweisen.

Was zählt als rechtmäßiger Aufenthalt:

  • Aufenthalte als Arbeitnehmer, Selbstständiger, Student oder Familienangehöriger
  • Kurzausreisen aus Norwegen unterbrechen den 5-Jahreszeitraum nicht wenn sie unter 6 Monate pro Jahr bleiben

Vorteile des Daueraufenthaltsrechts:

  • Kein erneuter Nachweis von Arbeit/Einkommen nötig
  • Kann nur bei schwerwiegenden Gründen entzogen werden
  • Grundlage für spätere Staatsbürgerschaft (nach 7 Jahren Wohnsitz)

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Staatsbürgerschaft (Statsborgerskap)

Wer Norweger werden möchte, muss (Stand 2026):

  • 7 Jahre rechtmäßiger Wohnsitz in Norwegen
  • Nachweis B1-Norwegischkenntnisse (Norskprøven oder 300 Unterrichtsstunden)
  • Keine schwerwiegenden Straftaten
  • Nicht gleichzeitig Staatsbürger eines Landes, das doppelte Staatsbürgerschaft nicht erlaubt (Deutschland erlaubt in bestimmten Fällen die Beibehaltung — ab 2024 erleichterte Regelung!)

Deutschland und doppelte Staatsbürgerschaft: Seit dem 27. Juni 2024 erlaubt Deutschland grundsätzlich doppelte Staatsbürgerschaft. Deutsche können also norwegische Staatsbürger werden ohne die deutsche aufzugeben.

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Wichtige Fristen im Überblick

SituationFrist / Pflicht
Einreise für Tourismus/JobsucheKeine Anmeldung nötig (bis 3 Monate)
Aufenthalt über 3 MonateFolkeregisteret-Anmeldung + EWR-Registrierung
ArbeitsaufnahmeSofort Folkeregisteret anmelden (Steuer!)
DaueraufenthaltsrechtAntrag nach 5 Jahren
Staatsbürgerschaft möglichNach 7 Jahren

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EWR-Registrierung: udi.no → EØS-registrering. Folkeregisteret: skatteetaten.no. Staatsbürgerschaftsantrag: udi.no.

Weiterführend: [Auswandern nach Norwegen — Checkliste](/ratgeber/auswandern-nach-norwegen) · [Personnummer in Norwegen beantragen](/ratgeber/personnummer-norwegen-beantragen) · [BankID in Norwegen](/ratgeber/bankid-norwegen-erklaert) · [Steuern in Norwegen für Deutsche](/ratgeber/steuern-norwegen-fuer-deutsche)

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