Haus in Norwegen Immobilien vorschlagen lassen →
Leben in Norwegen

Aufenthaltsrecht in Norwegen für Deutsche — EWR-Freizügigkeit und was man anmelden muss

Deutsche können ohne Visum nach Norwegen ziehen — dank EWR-Freizügigkeit. Aber ab 3 Monaten muss man sich beim Folkeregisteret anmelden, und ab 5 Jahren Aufenthalt entsteht ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Was die wichtigsten Pflichten und Rechte sind und welche Fristen man beachten muss.

Lesezeit ~4 Min 19. Juni 2026 Redaktion
Inhaltsverzeichnis
  1. EWR-Freizügigkeit: Was bedeutet das für Deutsche?
  2. Schritt 1: Einreise und Kurzaufenthalt (bis 3 Monate)
  3. Schritt 2: Anmeldung beim Folkeregisteret (ab 3 Monaten)
  4. Wie es geht
  5. Was mitbringen
  6. Das Ergebnis: Personnummer oder D-Nummer
  7. Was braucht man Personnummer für?
  8. Schritt 3: EWR-Registrierung (für Aufenthalte ab 3 Monate)
  9. Voraussetzungen für die EWR-Registrierung
  10. Daueraufenthaltsrecht (Varig oppholdstillatelse)
  11. Staatsbürgerschaft (Statsborgerskap)
  12. Wichtige Fristen im Überblick

Als Deutsche hat man das Recht, nach Norwegen zu ziehen, dort zu arbeiten und zu leben — ohne Visum, ohne Arbeitserlaubnis, ohne bürokratische Hürden im Vorfeld. Dieser Vorteil besteht dank der EWR-Freizügigkeit (Norwegen ist EWR-Mitglied, nicht EU-Mitglied, aber mit denselben Freizügigkeitsrechten).

Trotzdem gibt es Anmelde- und Nachweispflichten — und wer sie ignoriert, riskiert Probleme bei Behördengängen, Bankkontoeröffnung und Sozialleistungen.

---

EWR-Freizügigkeit: Was bedeutet das für Deutsche?

Norwegen ist nicht EU-Mitglied, aber Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Das Abkommen gewährt EU-Bürgern dieselben Freizügigkeitsrechte wie in der EU selbst:

  • Einreise: Ohne Visum, nur mit Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthalt bis 3 Monate: Ohne Anmeldung möglich
  • Aufenthalt ab 3 Monate: Anmeldung beim Folkeregisteret (Einwohnermeldeamt) notwendig
  • Daueraufenthaltsrecht: Nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt automatisch entstehend

---

Schritt 1: Einreise und Kurzaufenthalt (bis 3 Monate)

Für Tourismus, Jobsuche oder Orientierungsaufenthalte braucht man nichts anzumelden.

Einzige Bedingung: Gültiger Personalausweis oder Reisepass.

Arbeitsaufnahme: Auch ohne Anmeldung legal, wenn der Aufenthalt unter 3 Monate bleibt. Ab dem ersten Arbeitstag sollte man sich jedoch registrieren lassen — für Lohnsteuer, Krankenversicherung und Sozialversicherung.

---

Schritt 2: Anmeldung beim Folkeregisteret (ab 3 Monaten)

Wer länger als 3 Monate in Norwegen bleiben will, muss sich beim Folkeregisteret (dem norwegischen Einwohnerregister) anmelden.

Wie es geht

Online: Via altinn.no oder skatteetaten.no — in der Regel mit BankID oder MinID. Aber für den ersten Eintrag oft persönlicher Termin nötig.

Persönlich: Beim lokalen Skattekontor (Finanzamt-Niederlassung) — in größeren Städten oft direkt beim Skattekontor.

Was mitbringen

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Nachweis des Wohnsitzes in Norwegen (Mietvertrag oder Kaufvertrag)
  • Für Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag oder Arbeitgeberbestätigung
  • Für Nicht-Erwerbstätige: Nachweis ausreichender Eigenmittel oder Krankenversicherungsnachweis

Das Ergebnis: Personnummer oder D-Nummer

Nach der Anmeldung erhält man:

  • Personnummer (11 Stellen): Für Personen die dauerhaft in Norwegen leben. Wichtigste Identifikationsnummer für alles (Bankkonto, BankID, Behörden, Sozialversicherung).
  • D-Nummer (temporär): Für Personen die vorübergehend in Norwegen sind. Kann später in Personnummer umgewandelt werden.

---

Was braucht man Personnummer für?

Die Personnummer ist in Norwegen das Schlüsseldokument:

| Dienst | Personnummer nötig? | |---|---| | Bankkonto mit BankID | Ja | | Helfo / Krankenversicherung | Ja | | NAV / Sozialleistungen | Ja | | Steuererklärung | Ja | | BSU-Sparkonto | Ja | | Handyvertrag | Empfohlen | | Wohnungskauf | Ja | | Arbeit (Lohnsteuer) | Ja |

---

Schritt 3: EWR-Registrierung (für Aufenthalte ab 3 Monate)

EWR-Bürger, die länger als 3 Monate bleiben, müssen sich nicht nur beim Folkeregisteret anmelden, sondern auch eine EWR-Registrierung vornehmen (Registreringsbevis).

Wo: Politiet (Polizei) oder via udi.no (Utlendingsdirektoratet — Ausländerbehörde).

Wer: Alle EWR-Bürger die dauerhaft oder für längere Zeit in Norwegen leben wollen.

Voraussetzungen für die EWR-Registrierung

Man muss eine der folgenden Kategorien erfüllen:

| Kategorie | Voraussetzungen | |---|---| | Arbeitnehmer | Nachweis Arbeitsvertrag | | Selbstständige | Nachweis der Geschäftstätigkeit | | Studenten | Immatrikulationsnachweis + Krankenversicherung + Eigenmittel | | Nicht-Erwerbstätige | Nachweis ausreichender Eigenmittel + umfassende Krankenversicherung | | Familienangehörige | Nachweis der Beziehung zum bereits berechtigten EWR-Bürger |

Gebühr: Keine (für EWR-Bürger).

Bearbeitungszeit: Registrierungsbevis oft vor Ort ausgestellt, manchmal einige Wochen.

---

Daueraufenthaltsrecht (Varig oppholdstillatelse)

Nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt entsteht das Daueraufenthaltsrecht automatisch — man muss es nur beantragen und nachweisen.

Was zählt als rechtmäßiger Aufenthalt:

  • Aufenthalte als Arbeitnehmer, Selbstständiger, Student oder Familienangehöriger
  • Kurzausreisen aus Norwegen unterbrechen den 5-Jahreszeitraum nicht wenn sie unter 6 Monate pro Jahr bleiben

Vorteile des Daueraufenthaltsrechts:

  • Kein erneuter Nachweis von Arbeit/Einkommen nötig
  • Kann nur bei schwerwiegenden Gründen entzogen werden
  • Grundlage für spätere Staatsbürgerschaft (nach 7 Jahren Wohnsitz)

---

Staatsbürgerschaft (Statsborgerskap)

Wer Norweger werden möchte, muss (Stand 2026):

  • 7 Jahre rechtmäßiger Wohnsitz in Norwegen
  • Nachweis B1-Norwegischkenntnisse (Norskprøven oder 300 Unterrichtsstunden)
  • Keine schwerwiegenden Straftaten
  • Nicht gleichzeitig Staatsbürger eines Landes, das doppelte Staatsbürgerschaft nicht erlaubt (Deutschland erlaubt in bestimmten Fällen die Beibehaltung — ab 2024 erleichterte Regelung!)

Deutschland und doppelte Staatsbürgerschaft: Seit dem 27. Juni 2024 erlaubt Deutschland grundsätzlich doppelte Staatsbürgerschaft. Deutsche können also norwegische Staatsbürger werden ohne die deutsche aufzugeben.

---

Wichtige Fristen im Überblick

| Situation | Frist / Pflicht | |---|---| | Einreise für Tourismus/Jobsuche | Keine Anmeldung nötig (bis 3 Monate) | | Aufenthalt über 3 Monate | Folkeregisteret-Anmeldung + EWR-Registrierung | | Arbeitsaufnahme | Sofort Folkeregisteret anmelden (Steuer!) | | Daueraufenthaltsrecht | Antrag nach 5 Jahren | | Staatsbürgerschaft möglich | Nach 7 Jahren |

---

EWR-Registrierung: udi.no → EØS-registrering. Folkeregisteret: skatteetaten.no. Staatsbürgerschaftsantrag: udi.no.

Weiterführend: [Auswandern nach Norwegen — Checkliste](/ratgeber/auswandern-nach-norwegen) · [Personnummer in Norwegen beantragen](/ratgeber/personnummer-norwegen-beantragen) · [BankID in Norwegen](/ratgeber/bankid-norwegen-erklaert) · [Steuern in Norwegen für Deutsche](/ratgeber/steuern-norwegen-fuer-deutsche)

Bereit, konkret zu werden?

Lass dir auf Basis deiner Wünsche passende Objekte vorschlagen.

Immobilien vorschlagen lassen →

Weiterlesen