Aufenthaltsrecht in Norwegen für Deutsche — EWR-Freizügigkeit und was man anmelden muss
Deutsche können ohne Visum nach Norwegen ziehen — dank EWR-Freizügigkeit. Aber ab 3 Monaten muss man sich beim Folkeregisteret anmelden, und ab 5 Jahren Aufenthalt entsteht ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Was die wichtigsten Pflichten und Rechte sind und welche Fristen man beachten muss.
Inhaltsverzeichnis
- EWR-Freizügigkeit: Was bedeutet das für Deutsche?
- Schritt 1: Einreise und Kurzaufenthalt (bis 3 Monate)
- Schritt 2: Anmeldung beim Folkeregisteret (ab 3 Monaten)
- Was braucht man Personnummer für?
- Schritt 3: EWR-Registrierung (für Aufenthalte ab 3 Monate)
- Daueraufenthaltsrecht (Varig oppholdstillatelse)
- Staatsbürgerschaft (Statsborgerskap)
- Wichtige Fristen im Überblick
Als Deutsche hat man das Recht, nach Norwegen zu ziehen, dort zu arbeiten und zu leben — ohne Visum, ohne Arbeitserlaubnis, ohne bürokratische Hürden im Vorfeld. Dieser Vorteil besteht dank der EWR-Freizügigkeit (Norwegen ist EWR-Mitglied, nicht EU-Mitglied, aber mit denselben Freizügigkeitsrechten).
Trotzdem gibt es Anmelde- und Nachweispflichten — und wer sie ignoriert, riskiert Probleme bei Behördengängen, Bankkontoeröffnung und Sozialleistungen.
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EWR-Freizügigkeit: Was bedeutet das für Deutsche?
Norwegen ist nicht EU-Mitglied, aber Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Das Abkommen gewährt EU-Bürgern dieselben Freizügigkeitsrechte wie in der EU selbst:
- Einreise: Ohne Visum, nur mit Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthalt bis 3 Monate: Ohne Anmeldung möglich
- Aufenthalt ab 3 Monate: Anmeldung beim Folkeregisteret (Einwohnermeldeamt) notwendig
- Daueraufenthaltsrecht: Nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt automatisch entstehend
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Schritt 1: Einreise und Kurzaufenthalt (bis 3 Monate)
Für Tourismus, Jobsuche oder Orientierungsaufenthalte braucht man nichts anzumelden.
Einzige Bedingung: Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Arbeitsaufnahme: Auch ohne Anmeldung legal, wenn der Aufenthalt unter 3 Monate bleibt. Ab dem ersten Arbeitstag sollte man sich jedoch registrieren lassen — für Lohnsteuer, Krankenversicherung und Sozialversicherung.
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Schritt 2: Anmeldung beim Folkeregisteret (ab 3 Monaten)
Wer länger als 3 Monate in Norwegen bleiben will, muss sich beim Folkeregisteret (dem norwegischen Einwohnerregister) anmelden.
Wie es geht
Online: Via altinn.no oder skatteetaten.no — in der Regel mit BankID oder MinID. Aber für den ersten Eintrag oft persönlicher Termin nötig.
Persönlich: Beim lokalen Skattekontor (Finanzamt-Niederlassung) — in größeren Städten oft direkt beim Skattekontor.
Was mitbringen
- Reisepass oder Personalausweis
- Nachweis des Wohnsitzes in Norwegen (Mietvertrag oder Kaufvertrag)
- Für Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag oder Arbeitgeberbestätigung
- Für Nicht-Erwerbstätige: Nachweis ausreichender Eigenmittel oder Krankenversicherungsnachweis
Das Ergebnis: Personnummer oder D-Nummer
Nach der Anmeldung erhält man:
- Personnummer (11 Stellen): Für Personen die dauerhaft in Norwegen leben. Wichtigste Identifikationsnummer für alles (Bankkonto, BankID, Behörden, Sozialversicherung).
- D-Nummer (temporär): Für Personen die vorübergehend in Norwegen sind. Kann später in Personnummer umgewandelt werden.
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Was braucht man Personnummer für?
Die Personnummer ist in Norwegen das Schlüsseldokument:
| Dienst | Personnummer nötig? |
|---|---|
| Bankkonto mit BankID | Ja |
| Helfo / Krankenversicherung | Ja |
| NAV / Sozialleistungen | Ja |
| Steuererklärung | Ja |
| BSU-Sparkonto | Ja |
| Handyvertrag | Empfohlen |
| Wohnungskauf | Ja |
| Arbeit (Lohnsteuer) | Ja |
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Schritt 3: EWR-Registrierung (für Aufenthalte ab 3 Monate)
EWR-Bürger, die länger als 3 Monate bleiben, müssen sich nicht nur beim Folkeregisteret anmelden, sondern auch eine EWR-Registrierung vornehmen (Registreringsbevis).
Wo: Politiet (Polizei) oder via udi.no (Utlendingsdirektoratet — Ausländerbehörde).
Wer: Alle EWR-Bürger die dauerhaft oder für längere Zeit in Norwegen leben wollen.
Voraussetzungen für die EWR-Registrierung
Man muss eine der folgenden Kategorien erfüllen:
| Kategorie | Voraussetzungen |
|---|---|
| Arbeitnehmer | Nachweis Arbeitsvertrag |
| Selbstständige | Nachweis der Geschäftstätigkeit |
| Studenten | Immatrikulationsnachweis + Krankenversicherung + Eigenmittel |
| Nicht-Erwerbstätige | Nachweis ausreichender Eigenmittel + umfassende Krankenversicherung |
| Familienangehörige | Nachweis der Beziehung zum bereits berechtigten EWR-Bürger |
Gebühr: Keine (für EWR-Bürger).
Bearbeitungszeit: Registrierungsbevis oft vor Ort ausgestellt, manchmal einige Wochen.
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Daueraufenthaltsrecht (Varig oppholdstillatelse)
Nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt entsteht das Daueraufenthaltsrecht automatisch — man muss es nur beantragen und nachweisen.
Was zählt als rechtmäßiger Aufenthalt:
- Aufenthalte als Arbeitnehmer, Selbstständiger, Student oder Familienangehöriger
- Kurzausreisen aus Norwegen unterbrechen den 5-Jahreszeitraum nicht wenn sie unter 6 Monate pro Jahr bleiben
Vorteile des Daueraufenthaltsrechts:
- Kein erneuter Nachweis von Arbeit/Einkommen nötig
- Kann nur bei schwerwiegenden Gründen entzogen werden
- Grundlage für spätere Staatsbürgerschaft (nach 7 Jahren Wohnsitz)
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Staatsbürgerschaft (Statsborgerskap)
Wer Norweger werden möchte, muss (Stand 2026):
- 7 Jahre rechtmäßiger Wohnsitz in Norwegen
- Nachweis B1-Norwegischkenntnisse (Norskprøven oder 300 Unterrichtsstunden)
- Keine schwerwiegenden Straftaten
- Nicht gleichzeitig Staatsbürger eines Landes, das doppelte Staatsbürgerschaft nicht erlaubt (Deutschland erlaubt in bestimmten Fällen die Beibehaltung — ab 2024 erleichterte Regelung!)
Deutschland und doppelte Staatsbürgerschaft: Seit dem 27. Juni 2024 erlaubt Deutschland grundsätzlich doppelte Staatsbürgerschaft. Deutsche können also norwegische Staatsbürger werden ohne die deutsche aufzugeben.
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Wichtige Fristen im Überblick
| Situation | Frist / Pflicht |
|---|---|
| Einreise für Tourismus/Jobsuche | Keine Anmeldung nötig (bis 3 Monate) |
| Aufenthalt über 3 Monate | Folkeregisteret-Anmeldung + EWR-Registrierung |
| Arbeitsaufnahme | Sofort Folkeregisteret anmelden (Steuer!) |
| Daueraufenthaltsrecht | Antrag nach 5 Jahren |
| Staatsbürgerschaft möglich | Nach 7 Jahren |
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EWR-Registrierung: udi.no → EØS-registrering. Folkeregisteret: skatteetaten.no. Staatsbürgerschaftsantrag: udi.no.
Weiterführend: [Auswandern nach Norwegen — Checkliste](/ratgeber/auswandern-nach-norwegen) · [Personnummer in Norwegen beantragen](/ratgeber/personnummer-norwegen-beantragen) · [BankID in Norwegen](/ratgeber/bankid-norwegen-erklaert) · [Steuern in Norwegen für Deutsche](/ratgeber/steuern-norwegen-fuer-deutsche)
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