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Kaufwissen

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Norwegen — Wer zahlt Steuern wo?

Wer in Norwegen lebt und noch Einkommen aus Deutschland bezieht — Rente, Miete, Kapitalerträge — zahlt nicht doppelt Steuern. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Norwegen regelt klar wer wo besteuert wird. Die wichtigsten Regeln für Hauskäufer und Auswanderer.

Lesezeit ~4 Min 19. Juni 2026 Redaktion
Inhaltsverzeichnis
  1. Was ist ein DBA?
  2. Der Schlüssel: Steuerlicher Wohnsitz (Ansässigkeit)
  3. Welche Einkommensarten werden wo besteuert?
  4. Arbeitseinkommen (Lohn/Gehalt)
  5. Rente aus Deutschland
  6. Immobilieneinkünfte aus Deutschland
  7. Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen)
  8. Gewinne aus Immobilienverkauf
  9. Progressionsvorbehalt
  10. Wichtige Sonderfälle
  11. Grenzgänger Deutschland-Norwegen
  12. Homeoffice für deutschen Arbeitgeber
  13. Deutsche Riester-Rente oder Rürup in Norwegen
  14. Wo man sich beraten lässt
  15. Checkliste beim Umzug

Wer aus Deutschland nach Norwegen auswandert und sein deutsches Haus verkauft, eine Rente bezieht, oder Kapital in Deutschland angelegt hat, stellt sich eine berechtigte Frage: Zahle ich jetzt in Deutschland UND in Norwegen Steuern?

Die gute Nachricht: Nein. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Norwegen sorgt dafür, dass Einkommen grundsätzlich nur einmal besteuert wird.

Das schlechte: Die Regeln sind komplex und hängen von der Art des Einkommens ab.

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Was ist ein DBA?

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (auf Englisch: Double Taxation Agreement, DTA) ist ein bilateraler Staatsvertrag, der regelt:

1. Welcher Staat das Besteuerungsrecht hat 2. Wie der andere Staat die Doppelbesteuerung vermeidet (Freistellung oder Anrechnungsmethode)

Das DBA zwischen Deutschland und Norwegen basiert auf dem OECD-Musterabkommen und ist seit Jahrzehnten in Kraft.

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Der Schlüssel: Steuerlicher Wohnsitz (Ansässigkeit)

Alles beginnt mit der Frage: Wo ist man steuerlich ansässig?

Eine Person ist steuerlich in Norwegen ansässig wenn:

  • Sie dauerhaft in Norwegen wohnt (mehr als 183 Tage/Jahr)
  • Oder ihren "Lebensmittelpunkt" (Familie, Wohnung, Interessen) in Norwegen hat

In Deutschland gilt man als beschränkt steuerpflichtig sobald man keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt mehr in Deutschland hat — zahlt aber noch auf bestimmte deutsche Einkunftsarten.

Praxis: Wer nach Norwegen zieht und sich abmeldet:

  • Wird in Deutschland beschränkt steuerpflichtig (nur noch auf bestimmte deutsche Einkünfte)
  • Wird in Norwegen unbeschränkt steuerpflichtig (auf weltweites Einkommen)
  • DBA schützt vor echter Doppelbesteuerung

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Welche Einkommensarten werden wo besteuert?

Arbeitseinkommen (Lohn/Gehalt)

Regel: Das Land besteuert, in dem die Arbeit ausgeübt wird.

  • In Norwegen angestellt und in Norwegen tätig → Norwegen besteuert
  • Homeoffice in Norwegen für deutschen Arbeitgeber → kompliziert (183-Tage-Regel greift)
  • Kurze Dienstreisen nach Deutschland → Deutschland darf anteilig besteuern

183-Tage-Regel: Wer weniger als 183 Tage pro Kalender-/Steuerjahr in Deutschland arbeitet, zahlt nur in Norwegen. Darüber hinaus: Aufteilung.

Rente aus Deutschland

Deutsche gesetzliche Rente und Betriebsrenten: Deutschland hat in vielen Fällen das Besteuerungsrecht.

Konkret:

  • Deutsche Altersrente (DRV): Deutschland besteuert nach § 49 EStG (beschränkte Steuerpflicht). Norwegen stellt frei.
  • Betriebsrente aus Deutschland: Hängt von der konkreten Vereinbarung ab — oft Quellenlandbesteuerung Deutschland.
  • Beamtenpension: Immer in Deutschland steuerpflichtig (Kassenstaatsprinzip für öffentliche Bezüge)

Praxishinweis: Wer nach Norwegen zieht und eine deutsche Rente bezieht, muss in Deutschland eine Steuererklärung als beschränkt Steuerpflichtiger abgeben. Das Finanzamt Neubrandenburg ist zuständig für beschränkt Steuerpflichtige im Ausland.

Immobilieneinkünfte aus Deutschland

Mieteinnahmen aus einer deutschen Immobilie: Deutschland besteuert (Belegenheitsprinzip).

  • In Norwegen wohnen + deutsches Haus vermieten → Mieteinnahmen in Deutschland versteuern
  • Norwegen berücksichtigt das Einkommen im Progressionsvorbehalt (kann den norwegischen Steuersatz erhöhen)

Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen)

  • Zinsen: DBA sieht meist Besteuerungsrecht im Ansässigkeitsstaat vor → Norwegen (wenn dort ansässig)
  • Dividenden aus deutschen Aktien: Quellensteuer Deutschland (bis 15% nach DBA), Anrechnung in Norwegen
  • Kapitalgewinne (z.B. Aktienverkauf): Ansässigkeitsstaat → Norwegen besteuert

Gewinne aus Immobilienverkauf

  • Verkauf einer deutschen Immobilie durch Norwegen-Ansässigen: Deutschland hat Besteuerungsrecht (Belegenheitsprinzip)
  • Verkauf einer norwegischen Immobilie: Norwegen besteuert

Wichtig für Hauskäufer: Wer ein Haus in Deutschland besitzt und es erst nach dem Umzug nach Norwegen verkauft, zahlt in Deutschland Steuern auf den Gewinn (sofern keine Steuerfreiheit durch Eigennutzung gilt).

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Progressionsvorbehalt

Das DBA befreit von Doppelbesteuerung — aber nicht vom Progressionsvorbehalt.

Was das bedeutet: Deutschland kann steuerfreie Einkünfte aus Norwegen nutzen um den deutschen Steuersatz zu erhöhen. Umgekehrt: Norwegen kann deutsche Einkünfte (die in Deutschland besteuert werden) bei der Berechnung des norwegischen Steuersatzes berücksichtigen.

Konsequenz: Selbst wenn ein Einkommen "nur" in Deutschland versteuert wird — Norwegen "sieht" es und setzt den Satz für das übrige Einkommen höher.

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Wichtige Sonderfälle

Grenzgänger Deutschland-Norwegen

Wer in einem Land wohnt und täglich im anderen arbeitet. Es gibt keine spezielle Grenzgängerregelung im DBA Deutschland-Norwegen (anders als z.B. Deutschland-Schweiz). Normale DBA-Arbeitnehmerregeln gelten.

Homeoffice für deutschen Arbeitgeber

Seit 2020 häufiger Streitpunkt: Wer von Norwegen aus für ein deutsches Unternehmen arbeitet, kann in Norwegen steuerpflichtig werden (auch für das Unternehmen relevant — Betriebsstättenproblem). Individuelle Beratung wichtig.

Deutsche Riester-Rente oder Rürup in Norwegen

Deutsche staatlich geförderte Altersvorsorge beim Umzug ins Ausland: In der Regel Rückzahlungspflicht der staatlichen Zulagen (Riester) wenn man nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland ist.

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Wo man sich beraten lässt

Das DBA ist komplex und der Einzelfall entscheidet. Empfehlung:

1. Steuerberater mit internationalem Schwerpunkt: Wichtig dass er sowohl deutschen als auch norwegischen Steuerrecht kennt. In Norwegen: Skatteetaten (Steuerbehörde) hat oft deutschsprachige Information.

2. Skatteetaten (norwegen.no): Die norwegische Steuerbehörde hat einen guten Online-Chat und beantwortet einfache Fragen direkt.

3. Finanzamt Neubrandenburg: Zuständig für alle beschränkt steuerpflichtigen Deutschen im Ausland.

4. AARO / Euraxess: Organisationen die Expatriates in Steuerfragen unterstützen.

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Checkliste beim Umzug

  • [ ] Abmeldung in Deutschland beim Einwohnermeldeamt
  • [ ] Anmeldung in Norwegen (Folkeregisteret)
  • [ ] D-Nummer / Personnummer beantragen
  • [ ] Steuerklasse Norwegen klären (skattekort)
  • [ ] Deutsches Finanzamt informieren (beschränkte Steuerpflicht)
  • [ ] Zuständigkeit Finanzamt Neubrandenburg prüfen
  • [ ] Riester/Rürup-Verträge prüfen (Zulage-Rückzahlung?)
  • [ ] Steuerberater mit DBA-Kenntnissen beauftragen

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Dieser Artikel ist allgemeine Information, keine Steuerberatung. Für den konkreten Einzelfall immer Steuerberater oder Skatteetaten konsultieren. Gesetzliche Regelungen können sich ändern.

Weiterführend: [Steuern in Norwegen für Deutsche](/ratgeber/steuern-norwegen-deutsche) · [D-Nummer und Personnummer in Norwegen](/ratgeber/d-nummer-personnummer-norwegen) · [Auswandern nach Norwegen](/ratgeber/auswandern-nach-norwegen) · [Rente in Norwegen für Deutsche](/ratgeber/rente-pension-norwegen-fuer-deutsche)

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