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Kaufwissen

Norwegische Staatsbürgerschaft für Deutsche — Voraussetzungen, Sprache, Wartezeit

Als EU/EWR-Bürger kann man die norwegische Staatsbürgerschaft beantragen — aber erst nach 7–8 Jahren Aufenthalt, mit Sprachkenntnissen und sauberem Strafregister. Was die genauen Voraussetzungen sind, ob man die deutsche Staatsangehörigkeit behalten kann, und wie das Verfahren abläuft.

Lesezeit ~3 Min 18. Juni 2026 Redaktion
Inhaltsverzeichnis
  1. Doppelte Staatsbürgerschaft — vorab
  2. Grundvoraussetzungen (Stand 2026)
  3. Antragsprozess
  4. Wartezeiten und Realismus
  5. Besondere Situationen
  6. Verlust der Staatsbürgerschaft
  7. Vorteile der norwegischen Staatsbürgerschaft
  8. Für Kinder

Die norwegische Staatsbürgerschaft ist für Deutsche möglich — aber kein schneller Prozess. Mit Stand 2026 braucht man 7 Jahre legalen Aufenthalt, Sprachkenntnisse und muss einige weitere Voraussetzungen erfüllen. Was genau, und ob man dabei die deutsche Staatsangehörigkeit verliert.

Doppelte Staatsbürgerschaft — vorab

Wichtige Vorabinformation: Norwegen hat seit Januar 2020 die doppelte Staatsbürgerschaft eingeführt. Man muss die deutsche Staatsangehörigkeit nicht aufgeben, wenn man die norwegische annimmt.

Deutschland erlaubt ebenfalls doppelte Staatsbürgerschaft für EU-Bürger (und seit dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz 2024 unter erweiterten Bedingungen). Für die meisten Deutschen, die die norwegische Staatsangehörigkeit annehmen: Beide behalten ist möglich.

Für Details zum deutschen Teil: Lese den Artikel [Doppelte Staatsbürgerschaft Norwegen–Deutschland](/ratgeber/doppelte-staatsbuergerschaft-norwegen).

Grundvoraussetzungen (Stand 2026)

1. Aufenthaltsdauer:

  • 7 Jahre legaler Aufenthalt in Norwegen innerhalb der letzten 10 Jahre
  • "Legaler Aufenthalt" = mit gültigem Aufenthaltsrecht (EWR-Registrierung als EU-Bürger gilt)
  • Zeiträume unter Studentenvisum zählen

Sonderfall: Nordische Staatsbürger (Schweden, Dänemark, Finnland, Island):

Nur 2 Jahre Aufenthalt nötig — historische Nordische Zusammenarbeit.

2. Sprachkenntnisse:

Seit 2017: Norskprøve (Norsk-Test) auf Niveau A2 bis B1 oder 600 Stunden Norwegisch-Unterricht nachweisen.

  • Sprachtest: Online buchbar, ca. 950 NOK
  • Unterricht: Kommunale Sprachkurse oder Folkeuniversitetet

3. Gesellschaftskundetest:

Kentegibeten (Statsborgerprøven — Staatsbürgertest) über norwegische Gesellschaft, Geschichte und Werte. Wird auf Norwegisch abgehalten. Ca. 800 NOK, online buchbar.

4. Alter:

Mindestens 12 Jahre.

5. Sauberes Strafregister:

Keine strafbaren Handlungen in den letzten Jahren. Abhängig von Schwere der Tat gibt es Wartezeiten (z.B. eine Verurteilung zu 6 Monaten Freiheitsentzug = weitere 3 Jahre Wartezeit nach Verbüßung).

6. Kein Empfang staatlicher Sozialhilfe:

In den letzten 12 Monaten vor Antragstellung: Kein Empfang von Sosialhjelp (staatliche Sozialhilfe). Dagpenger (Arbeitslosengeld), NAV-Leistungen bei Krankheit: Diese zählen nicht gegen den Antrag.

Antragsprozess

Schritt 1: Norskprøve und Statsborgerprøven ablegen.

Schritt 2: Antrag online über `udi.no` (Utlendingsdirektoratet) einreichen.

Dokumente:

  • Pass (gültig)
  • Norskprøve-Zeugnis oder Nachweis 600 Stunden Unterricht
  • Statsborgerprøven-Zeugnis
  • Nachweis des Aufenthalts (Skatteetatens Registerauszug, Personnummer-Nachweis)
  • Gebühren: 4.200 NOK (Stand 2026)

Schritt 3: UDI prüft den Antrag. Bearbeitungszeit: 3–18 Monate (variiert stark je nach Auslastung).

Schritt 4: Einbürgerungsfeier (Statsborgerseremonien). Alle erfolgreichen Bewerber werden zu einer Feier eingeladen, wo sie auf die Treue gegenüber Norwegen schwören.

Wartezeiten und Realismus

Typischer Zeitstrahl für eine Person, die heute 0 Monate in Norwegen hat:

  • Jahr 1–7: Aufenthalt in Norwegen aufbauen
  • Jahr 5–6: Norwegen-Sprachkurse und Test
  • Jahr 7: Antrag stellen
  • Jahr 8–9: Staatsbürgerschaft erhalten

Realistisch: 8–10 Jahre zwischen erstem Einzug und Staatsbürgerschaft.

Besondere Situationen

Verheiratet mit einem Norweger:

Verkürzte Frist: Nach 3 Jahren Ehe und 2 Jahren Aufenthalt in Norwegen kann man einen Antrag stellen. Wichtig: die Ehe muss bestehen.

Kind von einem Norweger:

Kinder unter 18 von einem norwegischen Elternteil: Erleichterte Verfahren, teils automatisch.

Flüchtlinge und Schutzberechtigte:

Andere Regelungen (außerhalb dieses Artikels).

Verlust der Staatsbürgerschaft

Die norwegische Staatsbürgerschaft kann verloren werden bei:

  • Begehung schwerer Straftaten
  • Freiwilliger Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft (früher — seit 2020 obsolet durch Doppelbürgerschaftsreform)
  • Aufgabe durch Verzichtserklärung

In der Praxis für Deutsche: Kaum Risiko. Die Doppelbürgerschaft ist stabil.

Vorteile der norwegischen Staatsbürgerschaft

Pass:

Norwegischer Pass gehört zu den stärksten Pässen der Welt — visumfrei in 188 Länder (Stand 2026).

Wahlrecht:

Stimmberechtigt bei Stortinget-Wahlen (Parlamentswahlen). Bisher nur Kommunalwahlen für Nicht-Staatsbürger.

Sicherheit:

Kein Risiko des Aufenthaltsrechtsverlusts bei Lebensveränderungen (Scheidung, Jobverlust).

Konsularschutz:

Norwegen hat Konsulate und Botschaften weltweit — voller konsularischer Schutz.

Für Kinder

Kinder, die in Norwegen als Kinder von deutschen Eltern geboren werden: Keine automatische norwegische Staatsbürgerschaft (Geburtsortprinzip gilt in Norwegen nicht für Kinder ausländischer Eltern). Das Kind ist deutsch durch Abstammung. Für norwegische Staatsbürgerschaft: Antrag separat stellen wenn die Eltern Staatsbürger werden.

Weiterführend: [Doppelte Staatsbürgerschaft](/ratgeber/doppelte-staatsbuergerschaft-norwegen) · [Auswandern nach Norwegen](/ratgeber/auswandern-norwegen-checkliste) · [Steuern Norwegen für Deutsche](/ratgeber/steuern-norwegen-deutsche) · [Norwegisch lernen](/ratgeber/norwegisch-lernen-tipps)

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